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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) der Martina Gerstbauer GmbH, FN 632325, Anton Baumgartner Straße 9/7, 1230 Wien (kurz: Auftragnehmer) gelten für das gegenständliche Rechtsgeschäft mit Kunden.

1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen.

Angebote / Kostenvoranschläge

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn im Angebot oder Kostenvoranschlag selbst ist etwas Abweichendes vereinbart.

2.2. Der angeführte Preis beinhaltet sämtliche Montagetätigkeiten sowie Installationsarbeiten bis zum bestehenden Anschluss an das Gebäudeleitsystem. Kosten verstehen sich exklusive etwaiger Unwägbarkeiten, vorbehaltlich eines funktionierenden Bestandssystems. Versteckte Mängel oder nötige Zusatzarbeiten, die während der Demontage zum Vorschein kommen, werden mit Ihnen besprochen und nach Ihrer Zusage auf Regie behoben.

2.3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in sonstigen von dem Auftragnehmer zu Grunde gelegten Vertragsunterlagen gezeichnet sind, sind nicht geschuldet.

Leistungserbringung

3.1. Der Auftragnehmer hat die Leistungen innerhalb angemessener Frist zu erbringen.

3.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht verschuldeter Verzögerung ihrer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

3.3. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Sphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, verursacht, werden die vereinbarten Leistungsfristen angemessen verlängert. Dasselbe gilt bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen.

Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt (Regiearbeiten).

4.2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3. Ein Drittel des Entgeltes ist bei Vertragsabschluss, ein weiteres Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest des Entgeltes bei Leistungsfertigstellung fällig.

4.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

Eigentumsvorbehalt

5.1. Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Soweit das Eigentum des Auftragnehmers durch Verarbeitung oder Verbindung erlöschen würde, gilt mit der Bestellung durch den Kunden als vereinbart, dass an der durch Be‐ oder Verarbeitung entstandenen, einheitlichen Sache wertanteilmäßig Miteigentum der Auftragnehmer entsteht.

5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzuverlangen.

Geistiges Eigentum

6.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die vom Auftragnehmer beigestellt oder durch seinen Beitrag entstanden sind, bleiben sein geistiges Eigentum.

6.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur‐Verfügung‐Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Sauberkeit & Staubschutz

7.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass trotz aller Schutzmaßnahmen wie: mit Vlies & Vliesplatten ausgelegte Gehwege, Staubschutztüren und Wände sowie unser Luftabsauggerät, zu einer Verschmutzung bzw. leichten Staubentwicklung durch die Umbauarbeiten kommen kann.

Fliesen

8.1. Bei der Fliesenproduktion entstehen produktionsbedingt verschiedene Farb‐ und Strukturnuancen sowie Kalibergrößen, die durch Chargenbezeichnungen gekennzeichnet werden. Derartige Nuancen‐ und Größenunterschiede stellen daher keinen Mangel dar und sind auch kein Reklamationsgrund bei Abweichungen zu Mustern. Eine Lieferung kann aus Fliesen mit unterschiedlichen Chargenbezeichnungen bestehen. Auch kleine Farbabweichungen innerhalb der gleichen Charge sind branchenüblich und daher zu tolerieren. Stufenplatten, Sockelleisten und Bodenplatten werden jeweils in getrennten Produktionsanlagen erzeugt. Farbabweichungen sind daher nicht zu vermeiden. Aufgrund der verschiedenen Materialstärken zwischen den bestehenden Bodenfliesen und den neuen Bodenfliesen (Feinsteinzeug) kann sich ein kleiner Überstand zum Bestandsboden im Flur ergeben, dies betrifft vor allem Böden mit elektrischer Fußbodenheizung.

Ich/Wir habe(n) die oben angeführten Vertragsbestimmungen vollinhaltlich gelesen und verstanden und sie zur Grundlage des Auftrages an die Martina Gerstbauer GmbH gemacht.

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